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… mit Geldstrafe bestraft.

Gerd Fleischmann

Briefwahl 2017

Wenn man die Unterlagen zur Briefwahl für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 in die Hand nimmt, klappt man automatisch die erste Seite nach unten, um an den Inhalt zu kommen. Das Auge überfliegt den roten Umschlag, und bleibt beim ersten Text hängen: »oder mit Geldstrafe bestraft.« Der Blick nach rechts führt zu »persönlich«, »verfälscht« und »bis zu 5 Jahren«. Eine gnadenlose Einladung. Obwohl es eine Sendung zur Briefwahl ist, wird auf dem Merkblatt zur Briefwahl zunächst erläutert, wie man im Wahllokal wählt (dazu gehört auch die Strafandrohung) und dann nach einer fetten grauen Linie, wie man per Briefwahl wählen kann.